Regelmäßige Überprüfungen - Banken fragen immer wieder Kundendaten ab

11 August 2025 / 0 Kommentare  / von Tom Schwiha
Regelmäßige Überprüfungen - Banken fragen immer wieder Kundendaten ab

Wer von seiner Bank aufgefordert wird, persönliche Daten zu aktualisieren bzw. diese zu bestätigen, muss sich keine Sorgen machen: Tatsächlich befindet man sich im sogenannten „Know your Customer“-Prozess - kurz: KYC. Ein Prozess, der aber nicht nur einmal stattfindet, sondern regelmäßig, denn die Banken überprüfen stets, ob die Daten aktuell sind und bitten gegebenenfalls um eine Aktualisierung.

 

Wofür wurde der KYC-Prozess geschaffen?

Hinter dem Prozess, der übersetzt so viel bedeutet wie „Kenne deinen Kunden“, steckt eine für Versicherungen und Kreditinstitute verpflichtende Legitimationsprüfung ihrer Kunden. Durch KYC soll verhindert werden, dass Gelder zwischen Scheinfirmen hin- und hergeschoben werden. Aber es geht nicht nur darum, Geldwäsche vorzubeugen, sondern auch darum, durch Kundendatenaktualisierungen Terrorismus zu bekämpfen. Besteht der Verdacht der Geldwäsche oder mitunter finanzieller Straftaten, dann müssen von Seiten der Bank entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Unter anderem sind dann Transaktionen, die mitunter verdächtig sind, an die dafür zuständigen Behörden zu melden.

Aber ist es stets Pflicht, die Daten des Kunden in Erfahrung zu bringen? Das hängt vom Standort des Dienstleisters ab. Ein gutes Beispiel mag hier das Online Casino sein. Es gibt sehr wohl einige Online Casinos ohne KYC Checks, aber wird mit deutscher Lizenz operiert, ist im Zuge der Registrierung der KYC-Prozess durchzuführen. Einige Anbieter schreiben den KYC-Prozess etwa erst dann vor, wenn der Kunde erstmals eine Gewinnauszahlung beantragt.

 

Jeder Bankkunde wird überprüft

Das Geldwäschegesetz bildet auch das Fundament, wenn es darum geht, in welchen Abständen die Daten des Kunden überprüft werden sollen. Zu Beginn wird der KYC-Prozess gestartet, nachdem der Kunde mit der Kontoeröffnung beginnt. Aber das heißt nicht, dass es in weiterer Folge keine Überprüfungen mehr gibt. Bestandskunden müssen immer wieder ihre Daten aktualisieren; Banken sind verpflichtet, hier in regelmäßigen Abständen nachfragen, ob sich bei den Daten etwas geändert hat. Überprüfungen finden durchschnittlich alle fünf Jahre statt.

Früher wird man zum Handeln aufgefordert, wenn man umgezogen ist, geheiratet hat, eine politisch exponierte Person wurde oder sich das Ausgabeverhalten stark verändert hat. Zu beachten ist, dass der Kunde eine Mitwirkungspflicht hat; das heißt, wenn es zu Namens- oder Wohnadressenänderungen gekommen ist, muss der Kunde aktiv von sich aus der Bank melden, dass sich seine persönlichen Daten geändert haben.

Es spielt übrigens keine Rolle, welche Produkte sie bei der Bank nutzen - die Überprüfung findet bei allen Bankkunden statt.

 

Kein einheitliches Verfahren

Wie die Prüfung abläuft, entscheidet die Bank selbst. Derzeit gibt es kein einheitliches Verfahren. Im Geldwäschegesetz finden sich auch keine konkreten Vorschriften, wie der Datenabgleich aussehen soll. Wichtig ist, dass die Daten von Kundenseite aktiv bestätigt werden, auch dann, wenn es keine Änderungen gegeben hat.

Die Überprüfung dauert für den Kunden nur wenige Minuten. Etwas aufwendiger wird es, wenn es sich um Geschäftskunden handelt oder um Personen, die als sogenannte Hochsicherheitskunden gelten. Auch Politiker, Führungskräfte von staatseigenen Unternehmen, Regierungsbeamte oder Richter müssen umfangreichere Prozesse über sich ergehen lassen - besteht der Verdacht auf Geldwäsche, kann sich der gesamte Prozess über mehrere Monate ziehen.

 

Welche Daten werden überprüft?

Nachfolgende Kundendaten werden in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. sollte der Kunde hier im Falle einer Änderung auch selbst aktiv werden:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnadresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Neben den Identitäts- und Kontaktdaten werden auch die Legitimationsdaten überprüft bzw. aktualisiert:

  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht EU-Bürgern
  • Beruf bzw. Beschäftigungsstatus
  • Arbeitgeber
  • Einkommen
  • Vermögensverhältnisse

Zudem geht es um die Frage, ob man eine politisch exponierte Person ist, Verbindungen in Hochrisikoländern bestehen oder man wirtschaftlich berechtigt ist (bei Treuhandkonten oder juristischen Personen).

 

Was passiert, wenn die Daten nicht aktualisiert werden?

Wer übrigens die Daten nicht aktualisiert bzw. der Aufforderung der Bank nicht nachkommt, der riskiert, dass das Konto geschlossen wird. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass bei einer Verweigerung des Datenabgleichs die Geschäftsbeziehung zu beenden ist. Ist das Konto gesperrt, muss sich der Kunde an die Bank wenden und seine Identität bestätigt, erst danach hat er wieder einen Zugriff auf sein Geld.

Wichtig: Überprüfen Sie den Absender der E-Mail und loggen Sie sich nie über die E-Mail in Ihr Online Banking-Konto ein, sondern immer über ihren Browser oder die App. Geht es um die Aktualisierung der Daten, so werden Sie die Aufforderung auch in Ihrem Online Banking Postfach finden. Geben Sie zudem nie persönliche Daten wie Passwörter weiter; Banken fordern niemals dazu auf, sondern verweisen nur darauf, dass im Zuge des KYC-Prozess Daten zu aktualisieren sind. Sollten Sie unsicher sein, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf.

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